Abrechnung
Liebe Patienten,
bitte beachten Sie, dass eine ärztliche Verordnung ab Ausstelldatum nur 14 Tage gültig ist.
In diesem Zeitraum müssen Sie sich in der Praxis angemeldet und mit der Behandlung begonnen haben. Bei verspäteter Vorlage des Rezeptes muss der Arzt einen verspäteten Behandlungsbeginn auf der Verordnung dokumentieren.
Zur Anmeldung ist die Chipkarte Ihrer Krankenkasse zum Einlesen der Patientendaten und falls vorhanden der Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung vorzulegen. Ihr Eigenanteil (Zuzahlung) für die Verordnung wird mit Beginn der Behandlung fällig. Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfällt der Eigenanteil.
Privatpatienten erhalten eine Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist. Unsere Abrechnung erfolgt wahlweise
In bar, per Lastschrifteinzug oder als Überweisung